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Ausbildung zur VERAH / NäPa

VERAH (Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis) sind erfahrene Medizinische Fachangestellte, die sich über eine hochqualifizierte Weiterbildungs­maßnahme fortgebildet haben. VERAH übernehmen arztentlastende, delegierte Aufgaben und unterstützen dadurch bei der Sicherstellung einer umfassenden Patientenbetreuung. Die hierzu erforderlichen Kernkompetenzen werden in acht, in sich geschlossenen, Modulen vermittelt.

Detaillierte Infos dazu finden Sie hier:

Erklärvideo zur VERAH

Termine VERAH Fort- und Weiterbildung

Aktuelle Termine von Fortbildungen, Weiterbildungen, Kongresse und Prüfungen der VERAH Fort- und Weiterbildung finden Sie hier:

Weiterführende Informationen

Wie wird man VERAH?

Voraussetzung ist eine Ausbildung als Medizinische Fachangestellte oder ein anderer medizinischer Fachberuf. Für die VERAH-Ausbildung bracht man zusätzlich 160 Stunden im Rahmen der Fortbildungsmodule, davon 106 Stunden Präsenzfortbildung im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, 54 Stunden werden durch Kompetenzbescheinigungen, die der jeweilige Praxisinhaber unterschreibt, anerkannt, plus 40 Stunden (a 45 Minuten) Praktikum bei einer Einrichtung, die mit der Hausarztpraxis bei der Patientenversorgung kooperiert (Netzwerkpartner, z. B. spezialisierte Vertragsarztpraxis, Krankenhaus, Pflegeheim, Apotheke). Im Rahmen der Fortbildung ist eine schriftliche Hausarbeit vorzulegen. Abschließend erfolgt eine mündliche Prüfung.

Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa)

Bereits fortgebildete VERAHs können sich zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) weiter fortbilden.

Für das NäPa-Zertifikat brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • VERAH-Zertifikat
  • Nachweise von 20 zusätzlichen Hausbesuchen
  • Nachweise von 20 zusätzlichen Theoriestunden
  • Nachweis über die bestandene Ergänzungsprüfung

Die 20 zu erbringenden Theoriestunden sind wahlweise in Form von VERAHplus Kursen nachzuweisen:

  • Sterbebegleitung (6 U-Std.)
  • Schmerz (4 U.-Std.)
  • Demenz (4 U.-Std.)
  • Ulcus Cruris (6 U.-Std.)

und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPa

  • Arzneimittelversorgung (8 U.-Std.)
  • Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 U.-Std.)
  • Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 U.-Std.)
  • Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 U.-Std.)
Abrechnung von VERAH-Leistungen

In zahlreichen Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gibt es Zuschlagspositionen von 5 € je Quartal bei jedem Patienten mit chronischen Erkrankungen (nach der jeweiligen Definition des HZV-Vertrages). In der Regel werden diese Zuschläge von der HÄVG bei der Vergütung automatisch zugesetzt, sofern Sie die HÄVG davon unterrichtet haben, dass in Ihrer Praxis eine VERAH beschäftigt wird.

Abrechnung von NäPa-Leistungen

NäPa-Leistungen können Sie abrechnen, wenn Sie in Ihrer Praxis eine Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) beschäftigen und in den letzten vier Quartalen mindestens 860 Patienten je Quartal (für jeden weiteren in der Praxis tätigen Arzt zusätzlich 640 Patienten je Quartal) oder in den letzten vier Quartalen mindestens 160 Patienten über 75 Jahre je Quartal (für jeden weiteren in der Praxis tätigen Arzt zusätzlich 120 Patienten über 75 Jahre je Quartal) betreut haben. Zur Abrechnung der NäPa-Leistungen ist eine Genehmigung der KV Rheinland-Pfalz erforderlich.

Studium für VERAH

STUDIENGANG „PRIMÄRMEDIZINISCHES
VERSORGUNGS- UND PRAXISMANAGEMENT“

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Für VERAH® und NäPa, nebenberuflich
  • Vier Semester Studium plus ein Semester Abschlussarbeit und Prüfung

Die Komplexität in der hausärztlichen Versorgung nimmt immer weiter zu. Um diese Herausforderung erfolgreich zu meistern, haben Sie sich bereits als VERAH® oder NäPa weiterqualifiziert.
In einem nächsten Schritt können Sie nun, im Rahmen eines Bachelor-Studiums, Ihre Kompetenzen weiter vertiefen und nach erfolgreichem Abschluss zusätzliche Aufgaben im Praxisalltag übernehmen – sowohl in der medizinischen Versorgung als auch im Praxismanagement. Sie entlasten so noch effektiver Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt und tragen damit zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung bei.

Hier gibt es mehr Informationen: