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Ihre HZV-Teilnahme

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie an der HZV teilnehmen können und bieten Ihnen weiterführendes Informationsmaterial zum Download an.

Sollten Sie Rückfragen haben oder etwaige Unklarheiten bestehen, kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter. Oder wenden Sie sich an die unten aufgeführten HZV-Patenpraxen.

Schritt für Schritt zur HZV-Teilnahme

Software

Zuerst benötigen Sie eine geeignete Software, die die Vorgaben der HZV umsetzen kann:

  • Es gibt entsprechende Module Ihrer Software. Mitunter benötigen Sie ein Modul für jeden einzelnen HZV-Vertrag. Wenden Sie sich an Ihr Softwarehaus.
  • Falls Ihr Softwarehaus die HZV-Module nicht oder noch nicht anbietet, falls die Kosten für die Software zu hoch sind, oder falls zu hohe monatliche Kosten (z.B. Gebühren je eingeschriebenem Patienten) anfallen sollten, gibt es auch Stand-alone-Lösungen. Hier wird die Software eines anderen Anbieters auf einem Einzelrechner oder auf Ihrem Praxisnetzwerk installiert.
Einschreiben von Patienten
  • Wenn Sie einen Patienten von den Vorteilen der HZV überzeugen konnten, muss er die HZV-Teilnahme-und Einwilligungserklärung (mit dem Infopaket übersandt) unterschreiben. Je nach HZV-Vertrag bekommt der Patient entweder das Original oder eine Kopie, während Sie Kopie respektive Original in der Praxis verwahren müssen.
  • Und er muss den orangefarbenen HZV-Einschreibebeleg (DIN A 6) unterschreiben, den Sie rechtzeitig vor Quartalseinsendeschluss (steht im HZV-Vertrag) an die HÄVG schicken. Bitte achten Sie darauf, den Einschreibebeleg komplett mit dem Computer auszufüllen. Er wird im Rechenzentrum der HÄVG maschinell gelesen. Jede handschriftliche Eintragung (wie zum Beispiel das Datum) führt zum Aussortieren des Belegs.
  • In manchen HZV-Verträgen ist auch eine Online-Einschreibung der Patienten möglich.
  • Das Rechenzentrum gibt die Daten an die Krankenkasse weiter. Die Krankenkasse prüft die Teilnahmevoraussetzungen des Patienten. Erst die  Krankenkasse schreibt dann den Patienten in die Hausarztzentrierte Versorgung ein.
  • Rechtzeitig vor Quartalsbeginn schickt Ihnen die HÄVG eine Liste mit allen im nächsten Quartal an der HZV teilnehmenden Patienten zu. Tragen Sie das Teilnahmedatum der neuen Patienten in Ihre Software ein, damit Ihr Computer weiß, welche Patienten an der HZV teilnehmen.
Scheinanlage
  • Wenn der HZV-Patient in der Praxis erscheint, lesen Sie wie üblich die Versichertenkarte ein. Benutzen Sie eine zusätzliche Abrechnungssoftware nur für die HZV, dann lesen Sie die Versichertenkarte in beiden Abrechnungssystemen ein.
  • Legen Sie wie gewohnt einen KV-Abrechnungsschein an. Legen Sie einen zweiten Abrechnungsschein für die HZV an, einen Direktabrechnungsschein.
Ziffern
  • In den KV-Schein tragen Sie bitte die Ziffer 80070 ein. Damit weiß die KV, dass es sich um einen HZV-Patienten handelt.
  • In den KV-Schein tragen Sie bitte auch die Ziffer 88192 ein, damit kennzeichnen Sie Ihre HZV-Behandlungsfälle, bei denen das jeweilige Labor durch eine LG/einen Laborarzt über die KV abgerechnet wird.
  • Falls Sie eine NäPa beschäftigen, muss jeder HZV-Behandlungsfall zusätzlich mit der NäPa-Ziffer 88194 gekennzeichnet werden.
  • In den Direktabrechnungsschein für die HZV tragen Sie bei jedem Patientenkontakt die Ziffer 0000 ein. Falls der Patient chronisch krank nach der Maßgabe des HZV-Vertrages ist, tragen Sie die Chronikerziffer 0003 ein. Quartalspauschalen, Zuschläge für die Betreuung chronisch kranker Patienten oder für die VERAH werden vom Rechenzentrum der HÄVG bei der Abrechnung automatisch zugesetzt.
  • Weitere Ziffern finden Sie im zugehörigen Ziffernkranz (ein vertragsspezifisches Verzeichnis der EBM-Ziffern des jeweiligen HZV-Vertrages), dort mit Einzelleistung (EL) benannt. Diese Ziffern dürfen Sie in den Direktabrechnungsschein eintragen, sofern Sie die zugehörige Leistung erbracht haben.
  • Ziffern, die im Ziffernkranz mit „Pauschale“ bezeichnet werden, sind mit der Betreuungspauschale des HZV-Vertrages abgegolten. Sie dürfen nicht in den KV-Schein eingetragen werden, das wäre eine unzulässige Doppelabrechnung.
  • Bei Impfungen muss die Impfziffer zu Dokumentationszwecken im Direktabrechnungsschein eingegeben werden, auch wenn das Impfhonorar bereits Bestandteil der HZV-Betreuungspauschale sein sollte.
  • EBM-Ziffern, die im Ziffernkranz explizit nicht aufgeführt sind, dürfen auf dem KV-Schein abgerechnet werden.
  • Auch die DMP-Ziffern werden über die KV abgerechnet.
  • Eine nützliche Übersicht über die Ziffern des jeweiligen Vertrages finden Sie im Ziffernspicker
Überweisungen

Weisen Sie Ihre HZV-Patienten regelmäßig darauf hin, dass sie für Behandlungen bei anderen ÄrztInnen Überweisungen benötigen. Ausnahmen hiervon sind FrauenärztInnen und AugenärztInnen.

Abrechnung
  • Die Abrechnung wird wie üblich direkt nach Quartalsende durchgeführt. Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihrer Software.
  • Die Abrechnung kann entweder auf CD gebrannt und mit Begleitschreiben an das Rechenzentrum der HÄVG geschickt oder mittels HZV Online Key auf elektronischem Wege übermittelt werden.
  • Den KV-Abrechnungsschein übermitteln Sie mit der KV-Abrechnung an die KV Rheinland-Pfalz.
Honorierung
  • Für jeden eingeschriebenen HZV-Patienten erhalten Sie automatisch eine monatliche Vorauszahlung, deren Höhe im jeweiligen HZV-Vertrag festgelegt ist.
  • Etwa drei Monate nach Quartalsende erfolgt die Schlusszahlung.
  • Das Honorar für DMPs oder nicht im Ziffernkranz enthaltene Leistungen erhalten Sie mit der KV-Abrechnung.

Info zum Download

Weiterführende Informationen

Software für die HZV-Verträge

Für die HZV-Verträge (außer dem AOK-Add-on-Vertrag und dem BKK-LV-Mitte-Vertrag) ist zusätzliche Software oder ein Software-Modul für Ihr Praxis-Programm erforderlich.

HZV Online Key

Der HZV Online Key ermöglicht Ihnen die sichere und verschlüsselte Online-Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten an das HÄVG Rechenzentrum.

Installationsanleitung

www.arztportal.net

Online-Service der HÄVG: Unter www.arztportal.net können Sie Ihre Informationsbriefe Patiententeilnahmestatus und Abrechnungsnachweise für HZV-Verträge sicher herunterladen.

HZV-Patenpraxen in Rheinland-Pfalz

Haben Sie Fragen zur Hausarztzentrierten Versorgung? Möchten Sie Erfahrungsberichte aus erster Hand?
Diese Praxen (nach Postleitzahl geordnet)  helfen Ihnen weiter:

PLZ 53506: Dr. Klaus Korte

Ansprechpartner: Natalie Stang, Semra Esen
53506 Ahrbrück
Tel: 02643 / 6055
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PLZ 54595: Drs. Zwerenz / Schier / Sifferath / Weis

Ansprechpartner: Frau Knauf, Frau Leiwer, Frau Elsen oder Frau Hartkopf
54595 Prüm
Tel: 06551 / 952 610

PLZ 54634: Dr. Heidi Weber

Ansprechpartner: Anja Krötz-Molitor (HZV-Moderatorin)
54634 Bitburg
Tel: 06561 / 8989
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PLZ 55291 : Dr. Barbara Römer

55291 Saulheim
Tel: 06732 / 4360
 

PLZ 56814: Dr. Gabriele Müller de Cornejo

Ansprechpartner: Sonja Bausen oder Gabriele Krammes
56814 Bruttig - Fankel
Tel: 02671 / 3097
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PLZ 66981: Dr. Torsten Buchheit

Ansprechpartner: Dr. Torsten Buchheit

66981 Münnchweiler

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PLZ 67125: Gemeinschaftspraxis Leibig und Kollegen

Ansprechpartner: Melanie Werner(HZV-Moderatorin)
67125 Dannstadt-Schauernheim
Tel: 06231-917337
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